Solarpflicht legal umgehen: Ausnahmen & Härtefälle NRW 2026 | Solarpflicht-Hilfe

Grund 1: Technische Unmöglichkeit

Das Gesetz verlangt keine Wunder. Wenn Ihr Haus die Anlage physisch nicht tragen kann, entfällt die Pflicht.

  • Die Statik: Viele ältere Dachstühle (Vorkriegsbauten, 50er Jahre) sind „auf Kante genäht“. Eine PV-Anlage bringt inklusive Unterkonstruktion schnell 15–25 kg Zusatzgewicht pro Quadratmeter. Wenn ein Statiker bescheinigt, dass das Dach dies nicht trägt und eine Verstärkung unverhältnismäßig teuer wäre, sind Sie raus.
  • Die Dachform: Haben Sie ein extrem verwinkeltes Walmdach mit vielen Gauben, sodass kaum eine zusammenhängende Fläche für Module bleibt? Auch das kann ein Befreiungsgrund sein.

Grund 2: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (Der „Härtefall“)

Das ist der wichtigste Punkt für die meisten Eigentümer. Das Gesetz besagt: Die Pflicht besteht nicht, wenn die Kosten der Anlage in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen.

Wann ist das der Fall?

  • Verschattung: Steht eine große Eiche des Nachbarn oder ein höheres Gebäude im Süden? Wenn Ihr Dach den Großteil des Tages im Schatten liegt, produziert die Anlage kaum Strom. Ein Ertragsgutachten (können Solarteure erstellen) ist hier Ihr Beweis.
  • Negative Rendite: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mit der Anlage über ihre Lebensdauer (20 Jahre) draufzahlen würden, greift die Härtefall-Regelung. Niemand kann gezwungen werden, Geld zu verbrennen.

Grund 3: Denkmalschutz

Liegt Ihr Haus in einem Denkmalbereich oder ist es selbst ein Baudenkmal?
Früher war das ein klares „Nein“ zu Solar. Heute sind die Ämter offener, aber oft nur unter Auflagen (z.B. spezielle rote Solarziegel oder „Indach-Systeme“).
Der Haken: Diese Spezial-Lösungen sind oft extrem teuer. Wenn die Kosten dadurch explodieren, greift wieder Grund 2 (Unzumutbarkeit). Sie sind dann oft befreit.

Alternative

Dach verpachten statt selbst bauen

Wussten Sie, dass Sie nicht zwingend selbst investieren müssen? Das Gesetz erlaubt auch die Erfüllung durch Dritte.
Sie können Ihre Dachfläche an einen Investor oder die Stadtwerke verpachten. Die bauen die Anlage, Sie bekommen eine kleine Pacht (oder günstigen Strom) und haben die gesetzliche Pflicht erfüllt, ohne einen Euro Investition.

Fazit

Erst rechnen, dann Antrag stellen

Bevor Sie jetzt einen Brief an das Bauamt formulieren, brauchen Sie Gewissheit. Ein bloßes „Ich glaube, das lohnt sich nicht“ reicht den Behörden nicht. Sie brauchen Zahlen.

Nutzen Sie unseren Online-Rechner als ersten Schritt. Er zeigt Ihnen schwarz auf weiß:

Ist Ihr Dach geeignet?

Wie hoch sind die Kosten vs. Ertrag?

Fällt das Ergebnis negativ aus, haben Sie die perfekte Basis für Ihren Befreiungsantrag. Fällt es positiv aus, freuen Sie sich über sinkende Stromkosten.


Nächster Schritt:

Lesen Sie in unserem nächsten Ratgeber, wie Sie die Anlage finanzieren können, falls Sie nicht befreit sind.
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Autor

Verfasst von: Julian Z.
Experte für regenerative Energien und bürokratische Hürden in NRW.